AUSSCHREIBUNG KOOPERATIONSPROJEKTE VERBINDUNGSLINIEN 2024

10.000–25.000 Euro für Kooperationsprojekte im Bereich Bildende Kunst aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst   

Bewerbung ab 21.12.2023 möglich
Einreichungsfrist: 08.02.2024

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur VERBINDUNGSLINIEN-Ausschreibung 2024 für Kooperationsprojekte und die VERBINDUNGSLINIEN-FAQs.   

ZIELSETZUNG 

Das Programm „Verbindungslinien“ des BBK Bayern soll den überregionalen Austausch und die eigenständige Projektentwicklung von Künstler:innen in ganz Bayern unterstützen und die Sichtbarkeit der zeitgenössischen Bildenden Kunst verbessern. Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine können sich mit Projekten bewerben, die den interkulturellen Austausch der Szene bestärken und professionelle und nachhaltige Verbindungen von bayerischen Künstler:innen und der überregionalen Szene zum Ziel haben.

Wir wollen Brücken schlagen, Sichtbarkeit herstellen und Kooperationen unterstützen. Die Projekte müssen schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden, mindestens eine Präsentation in Bayern beinhalten, und können prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden und experimentellen Charakter haben. Sie müssen mindestens eine Kooperation beinhalten. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

BEWERBER:INNEN

Bewerben können sich professionelle, freischaffende Bildende Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine mit Schaffensschwerpunkt in Bayern.

PROJEKTBUDGET

10.000,00 bis 25.000,00 Euro für projektbezogene Sach- und Personalkosten sowie Eigenhonorare von Künstler:innen. Für freischaffende Künstler:innen und Künstler:innengruppen ist kein Eigenanteil erforderlich. Von beteiligten Institutionen wird ein angemessener Anteil an der Finanzierung erwartet.

ACHTUNG: Wird mit der Durchführung des Projekts vor einer Zusage und Vertragsschluss begonnen, erfolgt dies auf eigenes finanzielles Risiko.

TERMINE

Bewerbung ab 21.12.2023 möglich
Webinar I: 12.01.24, 10:00 Uhr
Webinar II: 26.01.24, 17:00 Uhr
Einreichungsfrist: 08.02.2024

Die Zugangsdaten/-links zu Webinar II:
Microsoft Teams-Besprechung
Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen
Besprechungs-ID: 374 958 215 417
Passcode: DGFBQu
Teams herunterladen | Im Web beitreten
Weitere Infos | Besprechungsoptionen

Bitte lesen Sie die untenstehenden FAQs aufmerksam durch. Hier finden Sie für die Bewerbung wichtige Informationen und weitere Konkretisierungen.

FAQs

Schließt eine Bewerbung auf den Call für VERBINDUNGSLINIEN Einzelprojekte 2024 eine Bewerbung auf den Call für Kooperationsprojekte 2024 aus?
Nein, Bewerbungen auf einen der beiden Calls schließt eine Bewerbung auf den anderen nicht aus.

Sollten beide Bewerbungen erfolgreich sein, muss ich mich dann für eins der Projekte entscheiden?
Solange Sie davon überzeugt sind und es realistisch und glaubhaft darstellen können, dass die Realisierung beider Projekte zugleich möglich ist, müssen Sie sich nicht entscheiden und können die Beauftragung für beide Projekte erhalten. Nur wer in vergangenen Ausschreibungen schon zweimal in Folge erfolgreich war und im Rahmen von VERBINDUNGSLINIEN mit einem Projekt beauftragt wurde, muss eine Bewerbungspause einlegen.

Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
Der:Die Bewerber:in sendet folgende 4 Dokumente in einer E-Mail, aber als vier einzelne Dokumente (nicht in einem PDF) an verbindungslinien@bbk-bayern.de
Die Gesamtgröße der 4 Dokumente darf 10 MB nicht übersteigen!
Sollten Sie nach ihrer Bewerbung keine automatische Eingangsbestätigung erhalten, fragen Sie bitte frühestens nach einem und spätestens nach 3 Tagen nach!

  1. Eine ausführliche Projektbeschreibung (Konzept)
    Der Text kann frei formuliert werden, sollte aber möglichst Antworten zu allen Fragen unter „Welche Fragen soll das Konzept beantworten?” in unserem FAQ beinhalten und die Länge von einer DIN-A4-Seite nicht übersteigen. Zusätzlich zu diesem Text sollten ergänzende Abbildungen, Referenzarbeiten aus Ihrem bisherigen Schaffen, Projektskizzen, Links zu Videos, etc. eingefügt werden. Dieses Dokument können Sie gerne als PDF exportieren.

  2. Kurz-Lebenslauf
    Der Umfang des Lebenslaufs ist freigestellt, sollte aber im Rahmen der Lesbarkeit bleiben. Als Orientierung: Ein Kurzlebenslauf dient in dieser Bewerbung dem Zweck, sich einen Überblick über den künstlerischen Werdegang zu verschaffen. Es müssen nicht alle Stationen aufgeführt sein.

  3. Ausgefüllter Bewerbungsbogen (mit Steuernummer, Bankverbindung, Meldeadresse, …)
    Durch Klick auf den Link, sollte die Datei automatisch gedownloadet werden. Es öffnet sich kein Fenster zum Ausfüllen in Ihrem Browser. Die Datei sollte sich unter „Downloads“ abgespeichert auf Ihrem Gerät finden, das sie verwendet haben, um den Link anzuwählen.
    Download: https://www.bbk-bayern.de/s/Bewerbungsformular-VERBINDUNGSLINIEN-2024-Call-2_gesperrt-6fxj.xlsx
    Bitte füllen Sie diesen Bogen aus und speichern oder exportieren Sie ihn möglichst als Excel-Datei (nicht als PDF, Numbers oder als Foto oder Scan des ausgefüllten Dokuments, etc.). Dies erleichtert unsere Arbeitsprozesse. Sollte dies nicht möglich sein, schicken Sie uns den Bogen bitte einzeln als PDF-Datei.

    Nicht alle in diesem Bogen abgefragten Informationen haben Einfluss auf ihre Bewerbung. Manche fragen wir nur ab, um unsere eigenen, internen Statistiken führen zu können. Andere sind Indizien für bestimmte Bewerbungsvoraussetzungen, können aber nicht allein zu einem Ausschluss vom Bewerbungsprozess führen (Beispiel: Ein Wohnsitz in Bayern ist ein Indiz für einen Schaffensschwerpunkt in Bayern, aber kein Ausschlusskriterium für die Bewerbung; zudem benötigen wir diese Angabe für unsere interne Statistik zu diesem Programm).

  4. Ausgefüllter Kostenplan
    Beispiel-Kostenplan zum Download: https://www.bbk-bayern.de/s/Fo-VL-2024_Kostenplan-KooperationsprojekteVLzumUpload.xlsx

    Dies ist, wie angegeben, nur ein Beispiel, die angegebenen Posten dienen nur der Orientierung und müssen nicht übernommen werden. Sie müssen einen ausgeglichenen Kostenplan für ihr konkretes Projekt erstellen.

    Auf der Einnahmen-Seite führen Sie alle Einnahmen für Ihr Projekt auf, die Sie erwarten/mit denen sie realistischer Weise rechnen (Beispiele: VERBINDUNGSLINIEN, Förderungen durch Bezirk, Stadt oder Bund, das Projekt unterstützende Privatpersonen, Stiftungen, Ticketverkäufe, …). Auf der Ausgabenseite führen sie alle Ausgaben für Ihr Projekt auf, die Sie erwarten/mit denen sie realistischer Weise rechnen (Beispiele: Honorare, Materialkosten, Raummiete, Werkstattbeiträge, eventuell anfallende Steuern und KSK-Abgaben, …). Der Finanzplan muss übersichtlich sein. Einnahmen und Ausgaben sollten ausgeglichen sein. Es muss klar ersichtlich sein, welcher Betrag von VERBINDUNGSLINIEN kommen soll. Gibt es weitere Einnahmequellen wie etwa Eintritte, Workshopbeiträge etc. müssen diese angegeben werden. Wird das Projekt von einer Institution/Stelle/Privatperson/Stiftung/… unterstützt, entgeltet oder gefördert, muss dies klar ersichtlich sein. In diesem Fall muss ebenfalls ersichtlich sein, welche Kosten von welcher Stelle bzw. von welchen Geldern gedeckt werden.

    Der Kostenplan dient der weiteren Einschätzung des Umfangs des Projekts sowie der Einschätzung der realistischen Umsetzbarkeit.

Welche Fragen soll die Projektbeschreibung beantworten?

  • Welchen Anlass gibt es für das Kunstprojekt?

  • Welche Ziele sollen durch das Kunstprojekt verwirklicht werden?

  • Was sind Ihre konkreten Schritte?

  • Auf welche Weise stellt das Projekt Nähe zum Publikum her (bspw. Vermittlung/kulturelle Bildung/Teilhabe)?

  • Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?

  • Wie lautet Ihr Zeitplan für das Projekt?

Gibt es eine Beratungsstelle für das Programm?
Die Beratung für das Programm „Verbindungslinien“ findet ausschließlich online statt. Es gibt eine Projektbetreuung des BBK Bayern, an die Sie per E-Mail Ihre Fragen senden können, sollten Sie in den FAQs nicht fündig werden: verbindungslinien@bbk-bayern.de

Für telefonische Anfragen:

  • +49 163 2592253

  • erreichbar Dienstag und Freitag 14-17 Uhr

Zusätzlich zu den FAQs bietet der BBK Bayern zwei Q&A-Webinare an, bei denen Fragen zur Online-Bewerbung und dem weiteren Ablauf beantwortet werden.

Wer kann sich bewerben?
Alle professionellen, freischaffenden Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine mit Schaffensschwerpunkt in Bayern.

Projekte/Künstler:innen, die in den letzten beiden Jahren zweimal durch das Programm VERBINDUNGSLINIEN in der Rolle der Bewerberin/des Bewerbers finanziert wurden, müssen in 2024 eine Bewerbungspause einhalten. Im Jahr 2025 steht ihnen die Bewerbung wieder offen.

Wer ist professionelle:r Künstler:in?
Das Formalkriterium ist der Nachweis der Selbständigkeit als freischaffende:r Künstler:in mit Ihrer Steuernummer und den nachprüfbaren Referenzen in Ihrer Vita. Ein abgeschlossenes Kunststudium ist ein klarer Hinweis für die Professionalität als Künstler:in. Es können aber auch Autodidakten:innen den Nachweis der Professionalität erbringen, z.B. durch Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband.

Wir erwarten unter anderem, dass Sie einen ausgeglichenen, realistischen Finanzplan schreiben, Rechnungen korrekt stellen, eine Projektdokumentation schreiben, einen Kostennachweis erbringen können und sich – bei Zusage und Vertragsabschluss – über die Vertragsmodalitäten im Klaren sind. Wir erwarten ebenfalls, dass Sie eventuell anfallende Steuern und Beiträge (z. B. KSK) eigenständig und korrekt abführen. Wenn Sie für Ihr Projekt eine Beauftragung erhalten, wird dieses in mehreren Abrechnungsschritten mit einen jeweils vereinbarten Festbetrag zwischen 10.000 und 25.000 Euro vergütet. Der BBK Bayern steht für die korrekte Abführung der in Ihrem Projekt anfallenden Steuern und Beiträge nicht in der Verantwortung.

Kann ich mich als Berufsanfänger:in und Kleinunternehmer:in ohne abgeschlossenes Kunststudium bewerben?
Ja. Für Berufsanfänger:innen und Kleinunternehmer:innen empfehlen wir die Kooperation mit einem:r Partner:in, der:die die Erfahrung in der professionellen Projektabwicklung mitbringt.

Kann sich ein Künstler:innenduo oder ein Kollektiv bewerben?
Bewerben können sich professionelle freischaffende Bildende Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine mit Schaffensschwerpunkt in Bayern. Die Kooperation mit staatlichen, kommunalen oder privaten Institutionen sowie anderen professionellen Partner:innen (zum Beispiel Kurator:innen) ist möglich.

Künstler:innengruppen können Künstler:innenduos oder ein Kollektiv sein.

Mindestens eine Kooperation ist bei dieser Ausschreibung verpflichtend, die Kooperation muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen. Siehe hierzu auch: „Was ist eine Kooperation?“ in diesen FAQs.

Nur die sich mit dem Projekt bewerbende Person kann Vertragspartner:in mit dem BBK Bayern sein.

Muss eine Kooperation vorliegen?
Ja, das Projekt muss mindestens eine Kooperation beinhalten.

Was ist eine Kooperation?
Eine Kooperation ist das gemeinsame künstlerische Schaffen mehrerer gleichberechtigter Personen, die eine Erstellung und eine Veröffentlichung eines Werks zum Ziel hat. Eine Kooperation liegt insbesondere dann nicht vor, wenn Dienstleister:innen oder Erfüllungsgehilf:innen für die Ausführung beauftragt oder Räumlichkeiten für eine Einzel- oder Gruppenausstellung zur Nutzung überlassen werden.

Welche Projekte werden finanziert?
Es besteht keine Beschränkung auf bestimmte Medien. Der Charakter der Projekte muss allerdings deutlich im Bereich Bildender Kunst liegen.

Projekte sollen schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden und können prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden und experimentellen Charakter haben.

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und des öffentlichen Raums sind gewünscht. Eine Präsentation muss innerhalb des Projektzeitraums in Bayern stattfinden!

Das Projekt muss mindestens eine Kooperation beinhalten. Es können Kooperationen mit Beteiligten aus unterschiedlichen Regionen Bayerns sein oder anderen Bundesländern oder Nationen.

Klassische Salonausstellungen, reine Katalogprojekte und reine Reiseprojekte werden VERBINDUNGSLINIEN nicht erhalten.

Gibt es regionale Einschränkungen (innerhalb Bayerns)?
Nein. Kunstprojekte in abgelegenen Regionen werden genauso behandelt, wie Projekte in internationalen Metropolen. Bayerische Künstler:innen sollen überregional und international bekannt gemacht werden und unbekannte Kulturräume Bayerns als Produktions- und Präsentationsorte von überregional arbeitenden Künstler:innen entdeckt werden.

Muss der Ort der Präsentation meines Projekts schon feststehen? Muss ich Bestätigungen des Orts/der Institution bereits bei der Bewerbung vorweisen können?
Der Ort der Präsentation ihres Projekts muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht gesichert und bestätigt sein.
Der Ort sollte aber konkret sein (das heißt zum Beispiel nicht “irgendwo in Bayern”, sondern ein konkreter Ort/Raum/Räume/Plätze/etc.), es sollte realistisch sein, diesen Ort für ihre Präsentation bekommen zu können und Sie sollten Anfragen zur Nutzung des Ortes für ihre Präsentation gestellt haben.
Je klarer und gesicherter der Ort ist, desto realistischer ist die Umsetzung des Projekts.

Mit welchem Betrag können die Projekte finanziert werden?
Durch VERBINDUNGSLINIEN kann zwischen 10.000 und 25.000 Euro vergütet werden in Abhängigkeit von dem speziellen Aufwand des Kooperationsprojekts.

Der BBK Bayern richtet sich nach der Empfehlung der Fachjury und tritt nach dem Entscheid in Kontakt mit dem:der Bewerber:in. Der BBK Bayern behält sich dabei vor den in der Bewerbung vorgeschlagenen Betrag zu kürzen.

Welche Kosten dürfen kalkuliert werden?
In der Kostenkalkulation des Kunstprojekts sollen alle Ausgaben geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Kunstprojekt entstehen. Es steht ein vorbereitetes Dokument zum Download zur Verfügung, um eine Kostenkalkulation zu erstellen.
Beispiel-Kostenplan zum Download: https://www.bbk-bayern.de/s/Fo-VL-2024_Kostenplan-KooperationsprojekteVLzumUpload.xlsx

Honorare für Eigenleistungen der Künstler:innen sollen kalkuliert werden insoweit sie im Rahmen des Üblichen liegen und in ihrer Höhe angemessen sind. Die Eigenhonorare sind von der:dem Bewerbenden nachvollziehbar darzulegen und müssen in der Kostenkalkulation aufgeführt werden.

Investitionsausgaben können nicht vollständig geltend gemacht werden. Sie werden maximal in Höhe der für das Projekt fiktiv anfallenden Leih- oder Mietgebühren anerkannt.

Personal-, Raum- und Sachkosten von beteiligten Institutionen werden nicht finanziert.

Wie hoch können Eigenhonorare der Künstler:innen kalkuliert werden?
Unter Berücksichtigung der Einschätzung der Jury und der branchenüblichen Praxis können Eigenhonorare in der Regel in einer Höhe zwischen 1.500 Euro und 6.500 Euro anerkannt werden. Der:die Bewerbende muss dabei den Arbeitsaufwand plausibel darstellen.

Die Eigenhonorare des/der sich bewerbenden Künstler:in für die Durchführung des Kooperationsprojekts sind vom Bewerber im Angebot für das Kooperationsprojekt nachvollziehbar darzulegen und können in der Kostenrechnung angesetzt werden.

Ein Stundensatz wird nicht festgelegt, da unterschiedliche Gewerke und Unternehmer auch unterschiedliche Verrechnungssätze haben. Es muss das angemessene Verhältnis von Aufwand und Bezahlung plausibel gemacht werden.

Der:die Bewerber:in bzw. Auftrgnehmer:in muss dabei mit den anderen Projektteilnehmer:innen gleichbehandelt werden.

Wenn mehrere Künstler:innen am Projekt beteiligt sind, gilt diese Spanne pro Künstler:in.

Dazu können noch Fremdleistungen wie z. B. Aufbauhilfe, Organisation, Grafik, Technik und Programmieren kalkuliert werden. Diese sind Honorarkosten und können auch von beteiligten Künstler:innen ausgeführt werden, sollten aber möglichst fremd vergeben werden.

Kann man einen prozentualen Eigenanteil des:der Kooperationspartner:in benennen und wieviel Prozent sollte dieser mindestens betragen?

Ein Mindestprozentsatz dafür ist nicht festgelegt. Von Kunstvereinen und kooperierenden Institutionen z. B. Museen oder kommunalen Kunsträumen wird ein Eigenanteil erwartet.

Dieser kann durch Verfügungstellung von Raum, Aufsichtspersonal, Aufbauhilfen, Produktion von einer Publikation, Kunstvermittlung, Durchführung einer Veranstaltung, Werbung, PR etc. geleistet werden und muss als Geldwert im Finanzplan angegeben werden. (Wenn nicht oder nur schwierig als Geldwert festlegbar, bitte trotzdem und dann ohne Betrag angeben [auf Einnahmen und Ausgabenseite!])

Eine Kooperation mit einer hochrangigen Institution ohne angemessene Beteiligung wird von der Jury niedriger bewertet.

Es ist kein prozentualer Anteil für Eigen- oder Drittmittel festgelegt.

Muss ich Eigenmittel einbringen?
Für freischaffende Künstler:innen und Künstler:innengruppen ist kein Eigenanteil erforderlich.

Ist die Vergütung brutto zu sehen?
Im Rahmen des Programms „Verbindungslinien“ werden Projekte mit einem pauschalen Festbetrag auf Basis des vorgelegten Kostenanschlags brutto vergütet. Der Festbetrag enthält alle gesetzlichen Abgaben und Steuern.

Die korrekte Versteuerung der Rechnungen liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers /der Auftragnehmerin oder des Bewerbers/der Bewerberin. Insbesondere die Einordnung bzgl. des Umsatzsteuerrechts (7%, 19% oder nicht steuerbar) erfordert die Einschätzung eines Steuerberaters /einer Steuerberaterin oder des zuständigen Finanzamts. Der BBK kann hier keine Empfehlung geben oder Steuerberatung leisten.

Wann kann mit der Vergütung gerechnet werden?
Nach Vertragsschluss kann eine erste Auszahlung nach Stellung einer Akontorechnung erfolgen. Nach Abschluss des Projekts verfassen Sie eine nachvollziehbare Dokumentation und stellen eine Schlussrechnung mit einem zahlenmäßigen Nachweis der Ausgaben und erhalten die zweite und finale Auszahlung.

Ist eine Kofinanzierung durch Programme des Freistaats oder andere Förderer möglich?
Projekte, für welche Fördermittel aus Förderprogrammen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind vom Erhalt von VERBINDUNGSLINIEN ausgeschlossen. Sonstige Kofinanzierungen z.B. durch den Bund oder andere Bundesländer, Kommunen, Institutionen oder von privater Seite werden begrüßt.

Wann muss das Kunstprojekt abgeschlossen sein?
Die einzelnen Kunstprojekte müssen bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen sein und dem BBK Bayern bis zum 31.01.2025 in Rechnung gestellt werden. Später eingehende Abrechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Müssen alle Einzelaktionen 2024 abgeschlossen sein oder kann z. B. die öffentliche Präsentation auch noch zum Teil im Jahr 2025 stattfinden?
Das Projekt kann Auftakt zu einem länger angelegten Projekt sein. Vergütet, mit einem vereinbarten und vertraglich festgelegten Festbetrag, werden die ausgewählten Projekte nur bis 31.12.2024 und müssen bis 31.1.2025 abgerechnet werden. Das Projekt muss finanziell bis zu diesem Termin abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der Ausstellung, oder Ähnlichem, über den 31.12.2024 hinaus wirkt sich nicht negativ auf den Juryentscheid aus, kann aber nicht durch VERBINDUNGSLINIEN finanziert werden.

Was ist, wenn das Projekt Teil eines Gesamtkonzept ist, das schon länger läuft?
Die Bewerbung kann auch für ein Teilprojekt gestellt werden. Dieses muss allerdings im Jahr 2024 finanziell abgeschlossen werden und darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen haben.

Darf ich mich mit zwei verschiedenen Projekten auf einen Call bewerben?
Die mehrfache Bewerbung einer Person auf einen Call mit verschiedenen Projekten ist formal möglich. Wir raten aus der Erfahrung von früheren Calls aber davon ab und empfehlen sich lieber auf eine möglichst vollständige, klare und gut ausgearbeitete Bewerbung zu konzentrieren. Es ist nicht möglich, dass in einem Call mehr als ein Projekt derselben sich bewerbenden Person ausgewählt wird.

Wie arbeitet die Jury?
Die Auswahl erfolgt durch ein zweistufiges Juryverfahren. Das Team des BBK Bayern übernimmt hierbei die Vorprüfung der Anträge auf die in dieser Ausschreibung und den FAQs auffindbaren Kriterien.

Eine Fachjury beurteilt anschließend die fachlichen und künstlerischen Qualitätskriterien. Nach dieser Beurteilung werden die Projekte für VERBINDUNGSLINIEN 2024 ausgewählt.

Das Team des BBK Bayern überprüft anschließend die Angemessenheit der Kostenaufstellungen und der in der Bewerbung vorgeschlagenen Vergütung. Die Jury ist bei der Beurteilung der einzelnen Posten der Projektkalkulation frei und nicht an die in der eingereichten Kostenkalkulation genannten Beträge gebunden.

Bei der Zusammensetzung der Fachjury durch den BBK Bayern wird auf gleichmäßige Besetzung aus dem Kreis der Künstler:innen/Künstler:innenverbände und der Veranstalter:innen/Institutionen geachtet. Die Geschäftsordnung für die Jury zur Beurteilung der Kooperationsprojekte wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erstellt.

Darf ich schon vor dem Jurytermin mit dem Projekt beginnen?
Projekte die bereits begonnen haben, bevor die Bewerbung eingereicht wurde, können VERBINDUNGSLINIEN nicht erhalten.

Der Projektzeitraum beginnt am 01.01.2024. Danach können Sie mit Ihrem Projekt beginnen, handeln aber bis zur Entscheidung der Jury und bis zum Vertragsschluss auf eigenes finanzielles Risiko.

Wann wird die Entscheidung getroffen?
Die Vergaben für die einzelnen Projekte erfolgen durch den BBK Bayern.

Die Jury tagt im März 2024. Die ausgewählten Projekte erhalten nach der Jurysitzung Nachricht über die Entscheidung.

Unterstützt der BBK Bayern die ausgewählten Projekte bei der Öffentlichkeitsarbeit?
Die Öffentlichkeitsarbeit ist von den Projekten selbst zu leisten und zu budgetieren.

Welche Inhalte können die ausgewählten Projekte für die Darstellung auf den Kanälen des BBK-Bayern liefern?
Der BBK Bayern begrüßt es, Pressematerialien von den ausgewählten Projekten zu erhalten, um sie auf der eigenen Website, auf Instagram und in Newslettern zu dokumentieren.
Texte sollen so kurz wie möglich sein. Bilder müssen eine Auflösung von min. 300 dpi haben. Die Angaben zu Autor:in, Fotograf:in, Künstler:in und abgebildetem Werk müssen mitgeliefert werden. Der BBK Bayern behält sich den Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die Bearbeitung der Texte und die Auswahl von Text und Bild vor.

Wird am Ende nur ein Projekt aus allen Bewerbungen für die Beauftragung ausgewählt?
Nein, es werden mehrere Projekte aus den Bewerbungen für eine Beauftragungen gewählt. Wie viele genau, ist abhängig von den jeweils zur Realisierung benötigten Summen und der Jurybewertung. Wir können über die genaue Anzahl von Projekten, die aus den Bewerbungen dieses Calls ausgewählt werden, deshalb keine Auskunft geben.

Können die Bewerbungsunterlagen auf Englisch eingereicht werden?
Ja.

Stand des FAQ: 15.01.24